Homini Soluti
Bürgerfamilie aus der Fuggerstadt Augsburg um 1475
Mode im Mittelalter
Recherchematerial zum Thema findet ihr in unserer -> Bibliothek <- |
Kleidung hatte ursprünglich lediglich die Funktion, Schutz vor den Widrigkeiten des Wetters zu bieten. Im rechtsgeschichtlichen Verständnis hatte sie aber gleichzeitig symbolische Bedeutung. Kleidung wurde zum festen Bestandteil verschiedener Zeremonien und zeugte von übertragener Macht. Redewendungen wie 'eine Stellung bekleiden' oder 'seines Ranges entkleidet werden' führen auf Kleiderbräuche zurück.
Im Laufe der Zeit erfuhr die Kleidung Änderungen in Form, Material und Ausgestaltung. Die Kleidung wurde immer wichtiger im späten Mittelalter, so dass ihretwegen Ordnungen erlassen werden mussten. Waren die Kleiderordnungen des 14. Jahrhunderts noch einfach und enthielten überwiegend Verbote bestimmter Kleidungsstücke, so wurden sie immer ausführlicher und gingen ins Detail.
Sogar Reichstage befassten sich mit Kleiderordnungen. Der Reichstag zu Augsburg 1530 beschäftigte sich nicht nur damit, er beschloss auch die Unterteilung der städtischen Bevölkerung des Reichs in drei Stände, einhergehend mit Bekleidungsvorschriften. Sie sollten die Standesunterschiede, "die gute Ordnung“, aufrechterhalten.
Diese schrieb den einzelnen Ständen vor welche Art von Bekleidung sie tragen durften. Ausschlaggebend waren Stoffe, Farben und Schnitte, um die Ständetrennung deutlich zu kennzeichnen. Die Hauptrohstoffe für Textilien waren Schafswolle, Flachs (Leinen), Hanf und Nessel. Im Mittelalter gab es noch keine technischen Hilfsmittel, weshalb alle Rohstoffe mit Handarbeit weiter gefertigt werden mussten, was die Menschen viel Mühe kostete. Letztlich war es üblich seine eigenen Textilien herzustellen. Nur Adel und Klerus genossen das Privileg eigener Werkstätten.
Aus jeglichen Materialien wurde Garn gesponnen. Das selbst hergestellte Garn wurde eingefärbt und dann verwebt. Garn und Stoffe färbte man mit natürlichen Farbstoffen, die aus Pflanzen gewonnen wurden. Da einige Farben für den normalen Bürger im Färbungsprozess zu teuer oder nicht günstig zu erstehen waren, galten kräftige Farben als Kennzeichen des Adel. Je nach topographischer Lage veränderte sich aber auch der Kleidungsstil. Dieser wandelte sich im Laufe des Mittelalters von schlicht und praktisch bis hin zu extravagant.
Sich schön und prächtig zu kleiden, war Menschen zu allen Zeiten ein Wunsch. Aber auch der Versuch, durch das Tragen falscher Kleidung die Mitmenschen über den wahren Rang zu täuschen. Das Sprichtwort "Kleider machen Leute“ hatte für Menschen früherer Zeiten eine weitaus höhere Bedeutung als heutzutage. Um Missständen der Verschwendung und Täuschung entgegenzuwirken, wurde von der Obrigkeit die Kleiderordnung erlassen.
So verbot die Stadt Konstanz im Jahr 1390 das Tragen von Hauben, die aufwendig mit Perlen, Edelsteinen, goldenen Ringen und Schleifen geziert waren und mehr als 50 Gulden kosteten. 50 Gulden waren zu der Zeit eine horrende Summe Geld. Für einen Gulden erhielt man 100 Pfund Rindfleisch. In Breslau wurde 1505 die Verwendung von Goldbrokat, Samt, Damast und Atlasseide verboten. In Berlin war der kostbare Zobelpelz nur als Besatz für Mützen vornehmer Herren, Damast und Atlasseide nur den Doktoren gestattet. Die Stadt Hildesheim machte das Tragen pelzgefütterter Kleidungsstücke von einer behördlichen Erlaubnis abhängig. Frankfurt am Main bestimmte 1453: "Gefärbte Schuhe mit Spitzen oder Schnäbel wird den Dienst- und Handwerksgesellen verboten, doch mögen sie 'Geiß-Schuhe' tragen“.
Für den Mensch der heutigen Zeit gilt bezüglich der Kleidung: erlaubt ist, was gefällt. Einwirken oder gar Bevormundung in Sachen Kleidung von öffentlicher Seite ist undenkbar. Den Frauen in Nürnberg wurde gegen Ende des 15. Jahrhunderts vorgeschrieben, wie tief Ausschnitte und Kragen sein durften: "... vorn am Goller nicht tiefer als einen Querfinger breit unter dem Knorrlein am Hals, hinten eine Viertelelle tiefer ausgeschnitten“.
Auch die Männer früherer Jahrhunderte waren modebewusst, wurden aber in ihre Schranken gewiesen, wenn sie es zu toll trieben. Die Stadt Konstanz schrieb im Jahr 1390 für die Männer vor: "... wer in einem bloßen Wams zum Tanze oder auf die Straße gehe, der solle es ehrbarlich machen und seine Scham hinten und vorn decken, dass man die nicht sehe“. Als das Beinkleid seine heutige Form erhielt, die Hose, kam eine neue Unsitte auf: farbige Hosenlätze und auffällige Schamkapseln. Was verhüllt werden sollte, wurde dadurch besonders betont.
Nachdem diese anstößige Mode verschwunden war, kam eine andere auf. Sie war zwar sittlich nicht anstößig, erregte aber trotzdem Ärgernis: die geschlitzten Pluderhosen. Für eine Pluderhose wurden bis zu vierzig Ellen Seidenstoff benötigt, um die Schlitze mit Unterstoff zu hinterlegen. Die Bürger nahmen diese Mode mit Begeisterung auf, so dass die Obrigkeit gezwungen war, dagegen mit Verordnungen einzuschreiten. Doch die Strafandrohungen nutzten wenig. Manche Städte gingen in der Weise vor, als dass sie ihre Henker in rote Pluderhosen steckten, um den Bürgern die Lust daran zu nehmen. Wer wollte schon wie der Henker gekleidet sein?
Als Strafen für Übertretungen wurden meist Geldbußen erlassen, die allerdings recht hoch waren. In Rothenburg ob der Tauber hatten die Stadtknechte die Einhaltung der Kleiderordnungen zu überwachen und Verstöße dem Richter zu melden. Die Stadtknechte hatten teilweise auch die Erlaubnis, verbotene Kleidungsstücke den Übertretern auf offener Straße abzunehmen, was Lustbarkeiten und Schadenfreude auslöste. Am effektivsten verfuhr der Rat der Reichsstadt Rothenburg, indem er Männern, die zu kostbare, nicht standesgemäße Kleidung trugen, höhere Steuern aufbrummte. So ist in einem Erlass aus dem Jahr 1685 zu lesen: "... umb des begehenden Excesses willen, auf zwey- oder dreyhundert Gulden höher in die Steuer und Schatzung zu legen“.
Den Handwerkern wurde Strafe angedroht, wenn sie Kleidungsstücke anfertigten, die nicht den Kleiderordnungen entsprachen. Sie wurden außerdem verpflichtet, jede ihnen bekanntgewordene Übertretung durch Zunftskollegen unverzüglich dem Rat anzuzeigen.
All diese Kleiderordnungen haben die Jahrhunderte hindurch selten zum gewünschten Erfolg geführt. Eher haben sie das Gegenteil von dem bewirkt, was sie bekämpfen sollten. Um die Standesehre zu bewahren, die Bürgern zu allen Zeiten wichtig war, wurde umso mehr ein Höchstmaß im Aufwand mit Kleidung und Schmuck betrieben. Der übertriebene Luxus in Sachen Kleidung ließ erst dann nach, als im ausgehenden 18. Jahrhundert die Kleiderordnung verschwand.
Heute erregen diese Bekleidungsvorschriften eine gewisse Heiterkeit. Für die Obrigkeit und die Bürger vergangener Jahrhunderte war es eine bierernste Angelegenheit. Volkskundlich sind diese Kleiderordnungen eine wichtige Quelle für die Kostüm- und Trachtenforschung und geben Aufschluss über Bekleidung und Schmuck der einzelnen sozialen Schichten früherer Zeiten.
Frühes Mittelalter ca. 800 bis 1100
Was die Menschen im Frühmittelalter getragen haben kann größtenteils nur aus Bildquellen entommen werden. Aus der römischen Mode entwickelte sich die europäische Mode des Mittelalters. Die Männer bevorzugten einen gegürteten Ärmelrock mit Kopfloch und trugen darüber ein Pelz- oder Lederwams, oder einen langen Mantel. Das meist verbreiteste Kleidungsstück war neben der Hose, die einer heutigen Leggings gleicht, die Tunika. Eine Art Kleid zum hineinschlupfen, dass durch einen Taillengurt in der Länge variiert werden konnte und schon in der Antike ein begehrtes Textil war. Sowohl Frauen als auch Männern trugen Tuniken. Um die Beine zu verhüllen, trugen sie Hosen oder umwickelten die Beine mit Beinbinden. Die Frauen legten ein langes, weit fallendes und in Falten liegendes Kleid mit einem großen Kopfloch an, welches über den Hüften gegürtet wurde. Der ärmellose Mantel lag über den Schultern. Das Haar bedeckte ein langer Schleier.
Adelige Damen trugen eine Tunika aus Bokrat, die sogenannte Cotte, welche oftmals aufwendig verziehrt war. Die einfachen Leute, wie Bauern und Handwerker, kleideten sich mit bodenlangen Textilien, die der Tunika ähnlich waren. In der Regel trugen sie kein Schuhwerk; in Ausnahmefällen einfache Sandalen. Händler hingegen besaßen einfache Halbschuhe, die sie unter ihren ebenfalls bodenlangen Tuniken trugen. Trotz aller Ähnlichkeit der Kleidung, waren die Ständeunterschiede deutlich sichtbar.
Byzantinische Mode im 12. Jhd.
Auch die byzantinische Mode stand unter starkem Einfluss römischer, aber auch orientalischer Attribute. Unter dem leichten, weißen Unterkleid trugen Männer und Frauen ein buntes in leuchtenden Farben gehaltenes Obergewand, welches den Saum des Untergewandes noch herausschauen ließ. Ein Umhang verdeckte den Hals. Die Frauen trugen oft weit geöffnete lange Ärmel und auf dem Kopf einen turbanartigen Hut.
Mittelalter ca. 1100 bis 1350 (Hochmittelalter)
Im Hochmittelalter differenzierte man dann zwischen Unter-, Ober-, und Überkleid. Das Unterkleid, genannt „Chainse“, wurde täglich getragen. Es war meist aus naturfarbenden Leinen/ Flachs gefertigt und sollte vor Körperschweiß schützen: Das Reinigen war in dieser Zeit ein sehr aufwändiger Vorgang. Oftmals lukte die Chainse aus dem Oberkleid heraus und wurde aus diesen Gründen auch aus einem preisgünstigen Seidenimitat hergestellt. Das Oberkleid war in der Regel mit Wolle oder anderen wärmenden Textilien gefüttert. Es konnte jedoch nicht eindeutig vom Überkleid abgegrenzt werden. Je nach finanziellen Möglichkeiten variierte die Verwendung zwischen den verschiedenen Kleidungschichten. Als Überkleid bezeichnete man zu dieser Zeit meist Umhänge. Diese waren aber nur dem Adel vorbehalten. Im Hochmittelalter wurden die Gewänder länger und enger. Sie fingen an sich von der ursprünglichen Tunikaform zu lösen.
Um 1130 waren Männer- und Frauenkleider kurzfristig kaum zu unterscheiden. Beide trugen einen langen Rock, ähnlich wie eine Tunika und darüber einen langen Mantel, der von einem "Fürspan", einer aufwendig gestalteten Schnur oder Kette, gehalten wurde. Der Oberrock hatte entweder keine Ärmel oder sehr lange, deren Öffnungen bis auf den Boden reichten. Die Frauen trugen außerdem noch Halbstrümpfe oder Beinbinden. Als Fußbekleidung dienten Bund- oder Schlupfschuhe.
Romanische und gotische Mode 1300-1390
Mit dem zunehmenden Marienkult ließen auch Männer und Frauen ihre Haare wachsen. Die Gewänder fielen leicht fließend bis zum Boden herab. Der lange Rock wurde vorn oder seitlich geschlitzt, um beim Reiten nicht zu behindern. Darunter trug man Beinlinge, die an einem Leinenhemd befestigt wurden.
Aus der Kleiderordnung des Rates zu Speyer von 1356
Zum ersten über die Frauen: Deren soll keine ein Schapel (Käppchen) tragen oder einen Schleier, genannt Kräuseler, der umgewunden mehr habe denn vier Falten ... Es soll auch keine ihre Zöpfe oder Haar lassen hängen oder vorn Locken machen, sondern ihr Haar soll einfach aufgebunden sein. Es soll auch keine Frau oder Jungfrau einen zerschnitzelten Kegulhut (Kapuze) tragen, auch kein Gold, Silber, Edelgestein oder Perlen an ihren Mänteln, Röcken oder Kugelhüten. Es soll auch keine einen Barchent-, Unter- oder Oberrock eng mit Schnüren einziehen oder ihren Leib und die Brust mit Engnis einzwängen oder binden. Es soll auch keine irgendeinen Lappen an den Armen länger tragen denn eine Elle lang vom Ellenbogen. Darnach setzen wir für die Männer, daß keiner tragen soll irgendeine Feder, Röhre oder Schmeilz (Email) auf den Hüten. Auch soll einer, der nicht Ritter ist, keine goldene oder silberne Borte tragen oder Bänder um den Kugelhut. Es soll auch keiner einen kürzeren Rock tragen, als der über die Knie abwärts geht und nicht an den Knien oder oberhalb endet. Es soll auch keiner einen spitzen Schnabel vorn an den Schuhen oder an Lederhosen tragen. Es soll auch kein Mann einen gewundenen oder zerstückelten Rockschoß tragen. |
Im Spätmittelalter begannen sich die Ständeunterschiede bei der Kleidung zurück zu bilden. Um sich vom Fußvolk abgrenzen zu können, trugen Adelige Schmuck und andere wertvolle Accessoirs. Die Mode entwickelte sich zu körperbetonten und aufwändigen Formen. Die legginsartigen Hosen wurden in Verbindung mit Socken zu Strumpfhosen umfunktioniert. Der damalige Trend von langen Gewändern kehrte sich um: Modern waren knielange Textilien.
Die Kleidung lag immer enger am Körper an, der Rock wurde zusehends kürzer. Innerhalb weniger Jahrzehnte schrumpfte das männliche Oberkleid derart, dass es, bislang knöchel-, wenigstens aber wadenlang, um 1350 kaum noch die Knie bedeckte und im Jahr 1376 so kurz war, dass die Mainzer Chronik darüber vermerkte: "In jenen Tagen ging die Torheit der Menschen so weit, dass die jüngeren Männer so kurze Röcke trugen, dass sie weder die Schamteile noch den Hintern bedecken."
Diverse Hüte wie zum Beispiel das Barret, schmückten die Köpfe von Männern und Frauen. Aber auch die bekannten Schnabelschuhe fanden hier ihre Verbreitung. Auffällige und kreative Kleidung war in dieser Zeit also unabdingbar. Kleidung wurde als etwas Schönes und Individuelles angesehen und sollte die Lebenslust nach den schwierigen Zeiten der Pest unterstreichen. Da der Stil der Burgunden im Spätmittelalter als besonders kleidsam angesehen wurde, fand man diesen auch in den meisten Städten vor.
Auswüchsen der neuen, derart das Körperliche betonenden Mode tritt die Obrigkeit durch regelmäßige Verfügungen, so genannten Kleiderordnungen entgegen. Kleidervorschriften vor 1350 richten sich gegen den Luxus, die "Hoffart" und "Üppigkeit", Kleiderordnungen des 14. und 15. Jahrhunderts versuchen der neuen Kleidungsmode Herr zu werden. 1356 etwa erließ der Rat der Stadt Speyer eine Ordnung, die den Männern verbot Röcke zu tragen, die nicht mindestens unter das Knie reichten. Beschwerden und Verordnungen fanden sich in fast allen größeren Städten und zogen sich bis Ende des 15. Jahrhunderts fort.
Eine Kleiderverordnung Karls VII. von Frankreich vermerkt: "Es ist dem König vorgestellt worden, daß von allen Nationen der Erde keine so entartet ist, keine so veränderlich, so unmaßend, so maßlos und unbeständig in der Kleidung wie die französische, und daß man vermittelst der Kleider nicht mehr den Stand und Rang der Leute erkennt, ob sie Prinzen sind oder Edelleute oder Bürger oder Handwerker, weil man es duldet, daß jeder nach seinem Vergnügen sich kleidet, Mann wie Frau, in Gold- und Silberstoff, in Seide oder Wolle, ohne Rücksicht auf seinen Stand zu nehmen."
Bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts entstehen zwischen Unterhose und Strümpfen sichtbare Blößen und erst im Verlauf des 15. Jahrhunderts entschließt man sich dazu, die Strümpfe auch hinten über das Gesäß zu ziehen und am Rock zu befestigen. Mit dem kürzer werdenden Obergewand wurden die bislang an die "Bruch" (Unterhose) genestelten (angeknöpften) einzelnen Beinlinge zu einem einzigen Kleidungsstück, der Strumpfhose. Die Konstruktion des vorderen Verschlusses der Hose wird durch die "Braguette" - die so genannte Schamkapsel gelöst, die bis zum 17. Jahrhundert maßgeblicher Bestandteil der von den Männern getragenen Strumpf- und den späteren Oberschenkelhosen blieb und immer wieder Anlass zu obrigkeitlicher Kritik gab.
1390 bis 1450
In der französisch-burgundischen Mode wurde die Kleidung allmählich enger. Im ausgehenden 14. Jahrhundert wurde dann der kurze Rock modern, die sogenannte "Schecke" (altfrz. "jaque" - Jacke). Darunter trug der Mann ein enganliegendes Wams und Strumpfhosen, die bis zu den Hüften reichten. Besonders elegant waren auch zweigeteilte Kleider mit unterschiedlichen Farbhälften, die "Miparti" genannt wurden. Nur der Adel trug den "Dusing", ein breiter, lose auf den Hüften liegender Gürtel.
Die Schuhe wurden zu Schnabelschuhen und hatten zuweilen abnorm hohe Absätze. Das Pendant dazu bildeten phantasievolle, zylinderartige Hüte mit schmaler und gelegentlich hochgestellter Krempe. Dazu trugen die Herren auch den "Gugel" ("Kugel"), eine Kapuze mit ansitzendem Schulterkragen oder die "Sendelbinde", ein Stoffband, das entweder an einer Seite herunterhing oder um Kopf und Kinn gewickelt wurde.
um 1470
Die Frauenkleidung lag oben eng an und war sehr tief ausgeschnitten. In der Taille gegürtet, fiel dann der Rock weit ausgestellt und mit einer langen Schleppe nach unten. Durch die Überlänge des Rockes trugen die Frauen ihre Gewänder gerafft. Die Rockformen des 15. Jahrhunderts waren die "Houppelande", ein langer, gegürteter Überrock mit Schleppe, vorn, hinten und seitlich hoch geschlitzt mit langen weiten Ärmeln und der "Tappert", ein Mantelrock mit wechselnder Länge. Ebenfalls als Obergewand ohne Ärmel wurde die tunikaartige "Cotte" gewählt.
Als Kopfbedeckung der Frau kam der "Hennin" (der Spitzhut) mit einem langen wallenden Schleier in Mode.
Bürgerliche Kleidung mit kurzem Männerrock und weitem langen Damenkleid, hoch gegürtet und mit gerafften Falten.
Renaissance
Frühe Renaissance 1449-1525, Italien
Die frühen Renaissancejahre blieben noch bei den oben engen und hochtaillierten Kleidern mit weiten Röcken. Dazu trugen die Frauen eine kleine Kappe. Auch bei den Männern wurden nun die Röcke weiter, blieben aber kurz.
In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurden Ärmel und Beinbekleidungen gepufft und geschlitzt. Bei der Männerbekleidung trat das Hemd sichtbar in den Vordergrund. Wams, Schaube, Pluderhose, die sogenannten "Bärenfüße" als Schuhform und als Kopfbedeckung das Barett beschreiben die Mode des Herrn.
Frühe Renaissancemode in Deutschland (ca. 1400 bis 1540)
Der vorgewölbte, bauschige Rock, die erhöhte Taille, ein breiter Schulterkragen und mehrfach gepuffte Ärmel kennzeichneten den Renaissancestil der Damenmode in Deutschland. Auf dem Kopf verdeckte eine schlichte Haube das Haar.
Die Regensburger Kleiderordnung von 1485
Zum ersten ordnen, setzen und gebieten wir, dass kein layisch Mannsperson forthin etwas von Perlen trage, weder auf Hüten, Kappen, Wämsern, Hosen, Röcken noch Mänteln; er soll auch von goldnen oder silbernen Ringen nicht mehr tragen, denn einen Daumenring, mit Ausnahme derer vom Rat und der 45, die mögen zu dem Daumenring tragen ein der zwei Ringlein und nicht mehr. Es soll auch niemand Gürtel noch Messer, Schwert oder Degen tragen, die mit Silber beschlagen sind, ausgenommen die des Rats und die 45. Diese mögen von ihr es Standes wegen silberne Gürtel, Schwert und Messer tragen, doch bescheidnentlich ohne Überflüssigkeit. Auch verbieten wir die silbernen Knöpfe, die man bisher auf den Kappen und hinten auf den Röcken, an den Ärmeln und vorne an Röcken, Schauben und Mänteln getragen hat, und erlauben nur silberne Steften und Schube, Gesperre und Ringlein auf den Kappen, an den Gollern, Röcken und Mänteln nach Ziemlichkeit eines jeden Standes. Überhaupt werden anmit alle Arten von Geschmuck, Gesticke oder gehefte Kleider verboten, und nur bei denen einer Ausnahme statt gegeben, die zu Zeiten unser Stadt Umgang, Umreiten oder sonst von der Stadt Ehre und Nutzens wegen ausgesandt, Fürsten, Frauen oder Hochzeiten entgegen reiten würden, aber sonst außerhalb der Stadt sind; die mögen gestickte oder gehefte Kleider tragen, doch ohne Perlen. Zum anderen gebieten wir, dass kein layisch Mann etwas von Sammat, Damascat, Atlas, noch von anderer Seide trage, als seidene Schnüre, Hauben und Beutel, doch das von Gold und Perlen nichts darein verwirkt sei; erlauben wir doch jedermann seidene Binden von Postzendel, und nehmen aus die des Rats und die 45 und deren Söhne, welche samatene, damascatene, zendalene u.a. Wameser tragen, auch ihre Kleider mit derlei seidenen Stücken, eines um das Goller oder und vorne um die Ärmel ziemlich, doch nicht über 3 Finger breit verbrämen dürfen; sie dürfen auch tragen Binden oder Kappenzipfel von besserm Zendal denn der gemeine Mann, als von Zendelrort oder von Stadtzendel; sie mögen auch aus dergleichen Zendel und aus Schamlott Schauben, Röcke und Mäntel tragen. Aber die mit Seiden unterzogenen Kapuzen, alle samatene, damascatene, atlassenen und andere seidenemitglieder. Umschläge, ferner die seidenen Hemden, insofern die goldenen Borten, die man jetzt auf den gefälteten Hemden trägt, verbieten und untersagen wir. Zum dritten gebieten wir, dass fürdas kein layischer Mann von Zoblein, Härmlein, Marderein, von Fehrücken oder Fehwammen einen Unterzug und Überschlag, Bräm, Hauben oder ein ander Gewand haben solle. Die des Rats und die 45 und ihre Söhne mögen jedoch unter ihren Hüten, Mänteln, Schauben und Röcken Futter von Marder, Fehrücken oder Wammen tragen, auch auf ihren Hauben und sonsten Umschläge davon machen lassen. Viertens verbieten wir allen layischen Mannspersonen längere Spitzen an den Schuhen zu tragen, als zwei Finger Glied lange, ingleichen die des in die Schultern ausgeschnittenen Goller an den Wämsen, indem niemand hinführo sein Goller niedriger tragen oder fester aufschneiden lassen darf denn drei Twerchfinger unter dem Glied oder Knöchlein hinten am Halse. Die Handwerksgesellen, die hieher kommen und Schuhe mit längeren Spitzen herbringen, mögen jedoch dieselben tragen, aber keine wieder die Ordnung machen lassen. Zum fünften (insbesondere die Frauen angehend) setzen, ordnen und gebieten wir, dass keine Frau oder Tochter von den Männern, die des Rates oder von den 45 sind, einen Zopf oder Locke mit Untzgold flechte, noch mit hängendem vergoldeten oder unvergoldeten Geschmeide sich schmücke. Sie sollen auch keine Perlen, keine goldene Krone noch Hauben tragen, die mit Gold und Perlen gestickt sind, wohl aber erlauben wir ihnen, seidene Zöpfe, als gut sie wollen, zu ihrem Haare, zwei Perlen Gebänd oder Haarbänder bis zu 12 fl. Am Wert, und einen Kranz von Gold und Perlen, der aber nicht über 5 Gulden am Wert habe. Nicht weniger verbieten wir ihnen alle Schleier, derer einer mehr wert ist, denn 8 Gulden, und keine Frauensperson soll deren mehrere haben als drei, und soll in keinem zu der Leiste mehr verwirkt werden, denn eine Unze Goldes, und in die geringern oder in die Steuchel auf das allermeist ein Viertteil einer Unze. Wir verbieten auch alle Räcke oder Fransen von Perlen, Gold oder Silber, und erlauben ihnen bloß seidene Fransen oder seidene von mehrerlei Farben, auch die untersprengten mit Unzgold oder mit Örtern von Unzgold. Außer oben gedachten verbieten wir ihnen alles, was von Perlen gestickt, gewirkt oder gemacht ist, und erlauben ihnen nur ein Goller von Perlen, das nicht über 5 Gulden wert ist, eine Perlenbrust oder Ärmel, deren eins den Wert von 12 Gulden nicht übersteigt, auch Preis von zwei Reihen Perlen um die Ärmel, von welchem das Lot höchstens 5 Gulden kostet. Wir verbieten auch alle Kleinod, Heftlein, Kettlein , Kreuzlein, Halsband, Ring, Gürtel, Gesperre Untermark und Paternoster mit nachfolgender Bestimmung. Ein golden Kettlein wird erlaubt, ob das auch ein Gehäng hat von einem Kreuzlein oder anderm, bis 15 fl. An Wert, ein Halsbändlein und ein Heftlein bis zu 20 fl. oder dessen statt drei oder vier, die aber sämtlich nicht mehr wert sind. Jede Frau mag ihren Vermählring bevorhaben, wie gut er sei, und alle übrigen Ringe, die sie hat, sollen nicht über 24 fl. Wert sein. Fürs weitere soll man jedoch keinen Vermählring über 15 fl. an Wert geben. Die Töchter, so lange sie in ihrer Jungfrauschaft stehen und bleiben, sollen gar keine Ringe tragen. Die Gesperre, die eine Frau oder Jungfrau an ihren Kleidern trägt, sollen zusammen nicht über zwei Gulden wert sein. Die Paternoster, die den Frauen in der Brautschaft geschenkt wurden, mögen sie behalten, sie seien silbern oder von Korallen, unter der Beschränkung, dass sie alle Heftlein über 20 fl. am Werte wegnehmen; von anderen Paternostern kann eine Frau drei oder vier haben, von Korallen, Calcedonien u.a. jedoch darf keiner mit seinem Zeichen oder Untermarken über vier Gulden am Wert haben. Kein Paternoster, der für das Künftige einer Frau verehrt wird, darf über 10 fl. wert sein, gleichwie auch der beste Gürtel einer Frau. Außerdem werden einer Frau und Jungfrau noch drei Gürtel gestattet von seidnen oder goldenen Börtlein, Schinen oder Riemeln, jeder von 4 Gulden wert. Zum sechsten verbieten wir allen Ehefrauen und Töchtern, die denen des Rats und den 45 angehörig sind, samatne, damascatene, atlasene, samatine, dubine und andere seidene Schauben oder Röcke, auch goldene Bräme, und gestatten ihnen nur samatene und seidene Bräme, und schamlottene zu den Schauben. Keine Frau darf der guten Schauben mehrere haben als drei von Fehrücken, von Lasset, oder von Fehwammen; ohne Perlen, silberne und vergoldete Knöpfe, oder mit einer anderen Bräme von rauher Ware, als womit sie gefüttert sind. Es soll auch fürdas keine Frau oder Jungfrau Zoblein, Madrein noch Hermlein tragen; keine soll über acht Röcke haben, gute und böse: wollte sie darunter einige mit Flügen haben, so soll sie dieselben nicht mit Zoblein, Madrein, Hermlein, noch mit Sammat, Damascat und Atlas unterziehen, und zu solchen geflügelten Röcken nur drei Paar Ärmel von Sammat, Damascat oder anderer Seide haben, aber nicht von guldenem Tuch oder mit Perlen und Gold gestickte und ausgenähte; ausgenommen sind die Preysse; und wollten die Frauen diese Preysse von Perlen machen, so sollen sie deren nicht mehr denn zwei Zeilen neben einander haben, und zwar schlecht angeheftet, dass nichts von Eckeln, Sparren und andern darein gemacht werde. Es habe auch keine Frau über sechs lange Mäntel, gute und böse; zu diesen drei Kürsen, eine Fehruckene, eine lassatne und eine Fehwammene, auch eine von ledigen Kürsen, Pellitzen und Schurpellitzen von Füchsen, Kulrücken, Kulwammen u.a. geringer rauer Ware. Keine Frauensperson habe mehr denn drei Tanzpfaite oder Sommerpfaite, und keine von allem Zeug, das daran ist, darf über 8 Gulden wert sein. Zu den anderen Pfaiten, den Badpfaiten, Halspfaiten, Schürzen, Hemden und dergleichen soll man nicht bessere Leinwand anschneiden, denn die Regensburgische Elle zu 4 Groschen, und kein Unzgold einwirken. Von geringerer Leinwand mögen sie haben nach Notdurft. Zum siebenden verbieten wir auch den Frauen und Jungfrauen die langen Spitzen an den Schuhen und Sockeln, die sie bisher getragen haben, die langen Schwänze an den Röcken, Mänteln, Pfaiten und dergleichen Kleidern, und insbesondere die ausgeschnittenen Goller, Busen und Brusttücher, die sie in kurzer Zeit ganz über alle Maße aufgebracht haben, setzen und wollen, dass ihrer keine an den Schuhen Spitzen trage, wenn sie deren ja nicht entbehren will, die länger seien als ein Fingerglied lang, und die Schwänze nicht über eine halbe Elle lang; und wenn sie füran Kleider machen lassen, sollen sie Achsel ganz bedeckt sein, die Kleider vornen ganz zugetan und nicht niederer gesenkt sein oder fester ausgeschnitten sein, denn auf das meiste zwei Twerchfinger unter dem Halsgrüblein, und hinten vom Halsknöchlein ein halb Drittel der Elle. Zum achten verbieten wir allen andern Frauen und Jungfrauen und allen Weibsbildern, über die wir zu gebieten haben, alles was den obengenannten ehrbaren Frauen verboten ist, und namentlich alle Perlen, Kleinode von Heftlein, gulden Kettlein, Halsbändlein, Kreuzlein, Ringlein, verguldeten Gürtel und so fort, ausgenommen den Gemahlring, der ihr worden ist nach ihrem eidlichen Geständnis; und was füran Gemahlring gegeben werden, soll keiner über 6 Gulden wert sein, und keine Weibsperson soll über drei Ringe haben, die zusammen über 6 fl. nicht kosten dürfen; so wie ein einziges gutes Paternoster von 2 Gulden am Wert; alle übrigen, die eine solche Weibsperson hat, sollen diesen Wert nicht übersteigen, noch ihr Gürtel, deren sie auch nur einen haben soll, über 4 fl. kosten, noch die Heftlein an einem Kleid über einen Gulden wert sein. Zum neunten verbieten wir gedachten Frauen und Jungfrauen einen Schleier zu tragen am Wert über vier Gulden. Alle ihre übrigen baumwollenen Schleier sollen zusammen nicht über 4 fl. kosten, und die Leisten in den besten nicht über ein Viertel, einer Unzen Golds enthalten. In den Steuchlein sollen sie gar kein Unzgold haben. Keine dieser Frauenpersonen soll mehr als 4 Röcke besitzen, gute und böse, auch nur drei lange Mäntel; und ob sie unter den Flügen an den Röcken oder unter den Mänteln Seide tragen wollen, die soll über den Postzendl nicht sein. Die Ärmel unter den geflügelten Röcken sollen sie nicht besser tragen, denn von Damascat oder Zendltort; und von dergleichen Seide mögen sie auch ungeheftete oder ungestickte Goller tragen. Der Überzug ihrer Schauben soll nicht über Arras sein, der Unterzug nicht über Fuchs. Die Bräm vom Rauhem soll nicht über Fehwammen sein. An ihren Kleidern soll gar keine samatne, damascatene oder andere seidene Bräm sein, auch nicht Fehrücken, Lassaten noch Fehwammen sollen sie tragen, einzig und allein Fehwammenbräm. Ihr Sommerpfait darf nicht von besserer Leinwand sein, als welche zu 4 Groschen geschätzt wird, noch die ganze Pfait mit allem, was daran ist, über 4 fl. wert sein. Zu ihren übrigen Pfaiten und leinenen Kleidern darf nur Leinwand zu drei Groschen genommen werden. Was den Frauen und Jungfrauen, deren Männer und Väter vom Rat und den 45 sind, verboten worden ist, das ist noch vielmehr denen von der Gemeine verboten. Vorzüglich ist den Frauen und Töchter der letzteren einen längeren Schwanz an ihren Kleidern zu tragen untersagt, als eines Viertteils hiesiger Stadtelle. Wer der vorgemeldten verbotenen Kleidungsstücke eines oder mehrere in seiner oder der Seinigen Gewalt habe, ob er das nimmer tragen wolle, der doll das dennoch versteuern beim Eide vom Pfund 3 Pfennig und wenn er der Stück eines oder mehr trüge, darumb er angezogen und sich des mit dem Eide nicht entreden, oder ob er des überweist. So sehr er denn das Rats oder der 45 einer ist, der soll des, als oft es geschieht, wandeln und büßen mit 2 Regensburgischen Gulden, und einer aus der gemein mit einem Gulden ohn Gnad, und ob er des Guts nit hätte, so soll er sonst gestraft und gesperrt werden nach Erkenntnis des Rats. |
Haar- und Hutmode
In den frühesten Zeiten trugen die Frauen das Haar schlicht, bis der ihnen angeborene Trieb, sich zu schmücken, sie zu der Fertigkeit brachte, dasselbe auf mannigfaltige Weise zu ordnen und zu flechten. Lange Zeit bedeckte man den Kopf nur mehr mit einem Schleier; die Griechinnen und Römerinnen hielten ihr Haar durch goldene und silberne Nadeln zusammen, durchflochten es mit goldenen Kettchen oder umwanden dasselbe mit roten und weißen Binden. Auch puderte man den Kopf mit Goldstaub.
Die rotblonden Haare der Allemannen bildeten eine so wesentliche Schönheit des weiblichen Geschlechts, daß Brünetten, welche nicht so glücklich waren, ihrem Haar durch Tinktur eine solche Farbe beizubringen, dasselbe lieber abschnitten und eine blonde Perrücke trugen. Diese Sitte war so allgemein geworden, daß Dichter voll Begeisterung von den (oft falschen) roten oder blonden Locken ihrer Herzensköniginnen sangen.
Die römischen Schönen wechseln diese geborgten Zöpfen mehrere Male am Tage; sie hatten besondere für die Morgentoilette, andere für die übrige Tageszeit und welche für hohe Festlichkeiten.
Dieser Gebrauch erhielt sich sehr lange unangefochten, bis im Jahre 692 das Konzil in Konstantinopel alle diejenigen mit einem Kirchenbann bedrohte, welche falsche Haare tragen würden. Doch behauptete trotz alledem der falsche Haarschmuck seine Herrschaft. Oftmals gingen die echten langen Haare der Frauen bis zu den Kien, manchmal sogar länger, mit zwei langen Zöpfen an den Seiten oder in Knoten gefesselt.
Petrus Lombardus nennt den falschen Haarschmuck noch im 12. Jhd. eine "gräuliche Entstellung" und eine "verdammenwerthe Unverschämtheit". Alexander Alefius (gest. 1245) und Bernhard de Bienne erklärten ihn für eine Todsünde, und der heilige Paulin versicherte, der Herr werde die Frauen, die dergleichen trügen, demütigen, indem er sie zu Kahlköpfen machen werde.
So viele Anfeindungen gaben die Damen endlich Gehör und adoptierten wieder den Schleier, der bis auf die Schultern reichte und alles Haar verhüllte; Königinnen und Prinzessinnen trugen darüber ein Diadem, Witwen dagegen eine Kopfbinde, welche die Stirn bedeckte, auch über Wangen und Gesicht herab hing und Hals und Brust verhüllte.
Hierauf folgte die Mode der "Schlapphüte", die sehr breit und mit Perlen reich besetzt waren. Unter Ludwig dem Schönen (gest. 1314) und seinen Nachfolgern kam bei den Damen ein Kopftuch in Mode, das die Gestalt eines enormen Zuckerhutes hatte, von dessen Kegel ein Gazeschleier niederwallte, wobei das Haar noch immer sichtbar blieb. Isabella von Bayern, Gemahlin Karls VI. trug Bonnets, wie die späteren zweistutzigen Hüte der Männer geformt; von den stark aufgebogenen Enden hing ebenfalls ein Kreppschleier mit Fransen bis auf den Gürtel herab. Weil sie ungeachtet der kriegerischen Unfälle diesen Luxus nicht aufgab, ward sie "nolens volens" eingesperrt.
Diese Kopfgebäude wurden unter Karl VIII. um einige Stockwerke niedriger, bis sie unter Ludwig dem VIII. gänzlich verschwanden, um einer einfachen "Schwanzkappe" oder Capuchon Platz zu machen.
Aus einer Kleiderverordnung zu schließen, die der Rat zu Breslau 1453 publizierte, müssen die damals üblichen Hauben den Türmen ähnlich gewesen sein; denn es heisst: "Die Frauen sollen ablegen die großen ungewöhnlichen Hauben, und nicht größer als eine halbe Elle lang tragen, welcherlei sie tragen wollen, und sollen keine Berlins (Berliner) Perlen tragen; welche dawieder handelt, soll eine Mark Strafe erlegen."
Während des ganzen Mittelalters machten die Frauen Frisuren, so dass ihre Stirn ungedeckt blieb, häufih haben sie ihr Haar um Die Stirn rasiert, um es so aussehen zu lassen, als ob sie eine größere Stirn hätten. Die Stirn wurde zu dieser Zeit als ein wichtiger Teil des Gesichtes angesehen. Sie wurde häufig mit künstlichen Blumen, Haarbändern oder mit wertvollem Schmuck, aber nie mit Haaren beschmückt. Das Haar wurde als erotisch empfunden und galt als Besitz des Mannes.
Am Ende des Mittelalters veröffentlichte die Katholische Kirche Dekrete von der Notwendigkeit des Tragens von Schleiern für alle Frauen. Eine der populärsten Frisuren aus dem Mittelalter bis zur späten Periode war ein Zopf in ein Knoten gebunden und über beide Ohren wurden mit goldenen oder seidenen Faden festgehalten. Noch ein weiterer Stil aus dem 13. oder 14. Jh. war, 3 oder 4 Zöpfe zu machen, die von Netzen mit Schmuckstücken am Hinterkopf festgehalten werden.